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FAQ


FAQ

"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie [95/46] u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann."

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Zunächst ist es ganz einfach so, dass wir ja ein Recht darauf haben, keinen Trackingblocker zu nutzen. Aber das Vorgehen ist auch fair: Ein Trackingblocker kann nicht alles blockieren. Pseudonyme Profile können mit Fingerprinting, Zugriff auf Formularfelder oder über die IP-Adresse generiert werden. Deshalb ist es wichtig, dass man sich auf rechtlich einwandfreie Seiten verlassen kann, so dass das Tracking wirklich transparent und freiwillig ist, wie der Gesetzgeber es vorsieht. Damit das für sich und auch für andere sichergestellt ist, braucht man zum Prüfen einen neutralen Browser, der nicht in die Funktion der Seite eingreift.

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